Mietminderung bei Geräuschen aus der Nachbarwohnung
AG Münster, vom 18.01.1983 - Aktenzeichen 28 C 539/82
DRsp Nr. 2009/7363
Mietminderung bei Geräuschen aus der Nachbarwohnung
Die Wahrnehmbarkeit von Geräuschen aus der Nachbarwohnung, wie etwa Betätigung der Wasserspülung, Laufenlassen von Wasser, Öffnen und Schließen von Fenstern stellt auch nach 23 Uhr keinen Mangel der Mietwohnung dar, da die Störung im Wesentlichen auf einem normalen Verhalten des Nachbarn beruht.