AG Prüm vom 17.04.2002
26 C 124/00
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.; BGB § 539 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2002, 264

Mietminderung bei heruntergekommenem Zustand des vermieteten Wohnhauses

AG Prüm, vom 17.04.2002 - Aktenzeichen 26 C 124/00

DRsp Nr. 2009/7457

Mietminderung bei heruntergekommenem Zustand des vermieteten Wohnhauses

Wird ein Wohnhaus in einem heruntergekommenen Zustand vermietet und übernimmt der Mieter die Renovierung auf eigene Rechnung, so ist er auch dann nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt, wenn erst später bislang unerkannte, jedoch dem desolaten Gebäudezustand entsprechende Mängel in Erscheinung treten.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.; BGB § 539 a.F.;
Fundstellen
WuM 2002, 264