Mietminderung bei heruntergekommenem Zustand des vermieteten Wohnhauses
AG Prüm, vom 17.04.2002 - Aktenzeichen 26 C 124/00
DRsp Nr. 2009/7457
Mietminderung bei heruntergekommenem Zustand des vermieteten Wohnhauses
Wird ein Wohnhaus in einem heruntergekommenen Zustand vermietet und übernimmt der Mieter die Renovierung auf eigene Rechnung, so ist er auch dann nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt, wenn erst später bislang unerkannte, jedoch dem desolaten Gebäudezustand entsprechende Mängel in Erscheinung treten.