AG Fürth in Bayern vom 17.10.2006
310 C 1727/06
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2007, 317

Mietminderung bei Lärm-, Licht- und Staubimmissionen infolge von Sanierungsarbeiten im öffentlichen Straßenbereich

AG Fürth in Bayern, vom 17.10.2006 - Aktenzeichen 310 C 1727/06

DRsp Nr. 2009/7500

Mietminderung bei Lärm-, Licht- und Staubimmissionen infolge von Sanierungsarbeiten im öffentlichen Straßenbereich

Lärm-, Licht- und Staubimmissionen aufgrund von Sanierungsarbeiten im öffentlichen Straßenraum und der Umleitung des Straßenverkehrs berechtigen jedenfalls dann nicht zur Mietminderung, sofern die Tauglichkeit der Mietwohnung nur unerheblich beeinträchtigt wird. Gleiches gilt, wenn die Sanierungsarbeiten letztlich ein allgemeines Lebensrisiko darstellen. Dieses verbleibt beim Mieter und geht nicht auf den Vermieter über.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2007, 317