Mietminderung bei Lärm-, Licht- und Staubimmissionen infolge von Sanierungsarbeiten im öffentlichen Straßenbereich
AG Fürth in Bayern, vom 17.10.2006 - Aktenzeichen 310 C 1727/06
DRsp Nr. 2009/7500
Mietminderung bei Lärm-, Licht- und Staubimmissionen infolge von Sanierungsarbeiten im öffentlichen Straßenbereich
Lärm-, Licht- und Staubimmissionen aufgrund von Sanierungsarbeiten im öffentlichen Straßenraum und der Umleitung des Straßenverkehrs berechtigen jedenfalls dann nicht zur Mietminderung, sofern die Tauglichkeit der Mietwohnung nur unerheblich beeinträchtigt wird. Gleiches gilt, wenn die Sanierungsarbeiten letztlich ein allgemeines Lebensrisiko darstellen. Dieses verbleibt beim Mieter und geht nicht auf den Vermieter über.