LG Berlin vom 27.02.1992
61 S 259/91
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
Grundeigentum 1992, 1095

Mietminderung bei Lärm durch nächtliche Ladetätigkeiten für ein Lebensmittelgeschäft

LG Berlin, vom 27.02.1992 - Aktenzeichen 61 S 259/91

DRsp Nr. 2009/7144

Mietminderung bei Lärm durch nächtliche Ladetätigkeiten für ein Lebensmittelgeschäft

Nächtliche Lärmbelästigungen durch Ladetätigkeiten für ein Lebensmittelgeschäft im Hofbereich des Hauses rechtfertigen jedenfalls dann eine Mietminderung von 5 %, wenn sich in den entsprechenden Gewerberäumen bei Einzug des Mieters ein Teppich- und Tapetenfachgeschäft befand und der Lebensmittelmarkt erst später angesiedelt wurde.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
Grundeigentum 1992, 1095