LG Berlin vom 02.03.2004
64 S 423/03
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
MM 2004, 410

Mietminderung bei Lärm von einem Kinderspielplatz

LG Berlin, vom 02.03.2004 - Aktenzeichen 64 S 423/03

DRsp Nr. 2009/7774

Mietminderung bei Lärm von einem Kinderspielplatz

Ein Kinderspielplatz stellt auch angesichts von ihm ausgehender Lärmbelästigung keinen Mangel der Mietsache dar. Das gilt auch dann, wenn dieser erst nach Abschluss des Mietvertrages errichtet worden ist, da in einer neuen Wohnanlage die Errichtung eines Kinderspielplatzes üblich ist.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
MM 2004, 410