LG Berlin, vom 02.03.2004 - Aktenzeichen 64 S 423/03
DRsp Nr. 2009/7774
Mietminderung bei Lärm von einem Kinderspielplatz
Ein Kinderspielplatz stellt auch angesichts von ihm ausgehender Lärmbelästigung keinen Mangel der Mietsache dar. Das gilt auch dann, wenn dieser erst nach Abschluss des Mietvertrages errichtet worden ist, da in einer neuen Wohnanlage die Errichtung eines Kinderspielplatzes üblich ist.