AG Weißwasser vom 18.04.1994
3 C 701/93
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1994, 601

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten mit Behinderung der Nutzung von Trockenraum und Wäscheplatz

AG Weißwasser, vom 18.04.1994 - Aktenzeichen 3 C 701/93

DRsp Nr. 2009/7422

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten mit Behinderung der Nutzung von Trockenraum und Wäscheplatz

Eine starke, über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten andauernde Lärmentwicklung durch Bauarbeiten sowie Behinderungen in der Nutzung von Trockenraum und Wäscheplatz rechtfertigen eine Minderung des Mietzinses um 50 %.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1994, 601