Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten mit Behinderung der Nutzung von Trockenraum und Wäscheplatz
AG Weißwasser, vom 18.04.1994 - Aktenzeichen 3 C 701/93
DRsp Nr. 2009/7422
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten mit Behinderung der Nutzung von Trockenraum und Wäscheplatz
Eine starke, über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten andauernde Lärmentwicklung durch Bauarbeiten sowie Behinderungen in der Nutzung von Trockenraum und Wäscheplatz rechtfertigen eine Minderung des Mietzinses um 50 %.