LG Berlin vom 11.05.1992
66 S 123/91
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1992, 313

Mietminderung bei Mängeln des Balkons, Undichtigkeit eines Fensters, Undichtigkeit des Mauerwerks

LG Berlin, vom 11.05.1992 - Aktenzeichen 66 S 123/91

DRsp Nr. 2009/7733

Mietminderung bei Mängeln des Balkons, Undichtigkeit eines Fensters, Undichtigkeit des Mauerwerks

Ist das Balkongitter lose, bildet sich Moos auf dem Balkon, ist die Laibung unter einem Fenster durchnässt, wird das Mauerwerk bei Regen feucht und tropft es von der Deckung und läuft Wasser die Wand hinunter sowie bei undichten Fenstern ist eine Mietminderung um 20 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1992, 313