Mietminderung bei penetrantem Uringeruch aus einer verwahrlosten Nachbarwohnung
AG Berlin-Charlottenburg, vom 17.03.2004 - Aktenzeichen 231 C 647/03
DRsp Nr. 2009/7769
Mietminderung bei penetrantem Uringeruch aus einer verwahrlosten Nachbarwohnung
Dringt aus der verwahrlosten Nachbarwohnung, in der eine alleinstehende, ältere Mieterin lebt, penetranter Uringeruch in eine Mietwohnung ein, so ist eine Mietminderung von 5 % gerechtfertigt. Eine höhere Minderungsquote ist auch bei heißer Minderung nicht gegeben, da die nachbarliche Rücksichtnahme auf die Schwächen und Gebrechen eines alternden Menschen eine höhere Toleranz gebietet.