Mietminderung bei Schimmelpilzbefall und Feuchtigkeit aufgrund von Thermotapeten
AG Düren, vom 01.03.1990 - Aktenzeichen 3 C 450/89
DRsp Nr. 2009/7278
Mietminderung bei Schimmelpilzbefall und Feuchtigkeit aufgrund von Thermotapeten
Kommt es bei gewöhnlichem Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung, weil die Mietwohnung mit Thermotapeten ausgestattet ist, so ist eine Minderung des Mietzinses um 25 % berechtigt, da es sich um eine bauwerksbedingte Mängelursache handelt.