LG Berlin vom 13.11.1995
67 S 262/95
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1996, 125

Mietminderung bei Unwirtschaftlichkeit der Wasserbereitung

LG Berlin, vom 13.11.1995 - Aktenzeichen 67 S 262/95

DRsp Nr. 2009/7591

Mietminderung bei Unwirtschaftlichkeit der Wasserbereitung

Befindet sich eine Heizungsanlage, die allein der Bereitung von Warmwasser dient, auf dem technischen Stand der 30er Jahre mit der Folge, dass die Warmwasserbereitung extrem unwirtschaftlich ist, so ist der Mieter berechtigt, den Mietzins um den überschießenden Betrag zu mindern. Dabei liegt die Grenze der Wirtschaftlichkeit bei einem Aufwand von 1,20 DM je Quadratmeter Wohnfläche.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1996, 125