Mietminderung bei Unwirtschaftlichkeit der Wasserbereitung
LG Berlin, vom 13.11.1995 - Aktenzeichen 67 S 262/95
DRsp Nr. 2009/7591
Mietminderung bei Unwirtschaftlichkeit der Wasserbereitung
Befindet sich eine Heizungsanlage, die allein der Bereitung von Warmwasser dient, auf dem technischen Stand der 30er Jahre mit der Folge, dass die Warmwasserbereitung extrem unwirtschaftlich ist, so ist der Mieter berechtigt, den Mietzins um den überschießenden Betrag zu mindern. Dabei liegt die Grenze der Wirtschaftlichkeit bei einem Aufwand von 1,20 DM je Quadratmeter Wohnfläche.