AG Görlitz vom 15.05.1997
3 C 1347/96
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1998, 315

Mietminderung bei unzureichende Dimensionierung der Heizungsanlage mit Raumtemperaturen von 14-15 °C in den Wintermonaten; Braunfärbung des Trinkwassers

AG Görlitz, vom 15.05.1997 - Aktenzeichen 3 C 1347/96

DRsp Nr. 2009/7288

Mietminderung bei unzureichende Dimensionierung der Heizungsanlage mit Raumtemperaturen von 14-15 °C in den Wintermonaten; Braunfärbung des Trinkwassers

1. Lässt sich in den Wintermonaten aufgrund eines Mangels an der Heizungsanlage nur eine Raumtemperatur von 14-15 °C erreichen, so besteht für die Monate November bis Februar ein Recht zur Mietminderung um 70 %. 2. Die Rostfärbung des Trinkwassers rechtfertigt eine Mietminderung von 20 %.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1998, 315