Mietminderung bei unzureichende Dimensionierung der Heizungsanlage mit Raumtemperaturen von 14-15 °C in den Wintermonaten; Braunfärbung des Trinkwassers
AG Görlitz, vom 15.05.1997 - Aktenzeichen 3 C 1347/96
DRsp Nr. 2009/7288
Mietminderung bei unzureichende Dimensionierung der Heizungsanlage mit Raumtemperaturen von 14-15 °C in den Wintermonaten; Braunfärbung des Trinkwassers
1. Lässt sich in den Wintermonaten aufgrund eines Mangels an der Heizungsanlage nur eine Raumtemperatur von 14-15 °C erreichen, so besteht für die Monate November bis Februar ein Recht zur Mietminderung um 70 %.2. Die Rostfärbung des Trinkwassers rechtfertigt eine Mietminderung von 20 %.