LG Karlsruhe - Urteil vom 10.04.1992
9 S 224/91
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1992, 367
Vorinstanzen:
AG Karlsruhe, vom 18.01.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 C 80/90

Mietminderung bei Verwahrlosung des Gebäudes; Verwirkung des Anspruchs auf Leistung einer Mietkaution; Umlagefähigkeit der Kosten eines Hausmeisters; Umlagefähigkeit der Kosten der Schneeräumung

LG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.1992 - Aktenzeichen 9 S 224/91

DRsp Nr. 2002/9244

Mietminderung bei Verwahrlosung des Gebäudes; Verwirkung des Anspruchs auf Leistung einer Mietkaution; Umlagefähigkeit der Kosten eines Hausmeisters; Umlagefähigkeit der Kosten der Schneeräumung

1. Ist das Gebäude äußerlich verwahrlost, so besteht jedenfalls bei einer preiswerten Altbauwohnung kein Recht zur Minderung des Mietzinses, wenn der äußere Zustand des Gebäudes nicht so schlimm ist, dass der Mieter sich deswegen gegenüber Dritten schämen muss. 2. Das Recht auf Einforderung der im Mietvertrag vereinbarten Mietkaution ist auch durch längeren Zeitablauf nicht verwirkt. 3. Ist die Umlagefähigkeit der Kosten des Hausmeisters im Mietvertrag vereinbart, so gilt dies auch dann, wenn ein Hausmeister erst später eingestellt wird. 4. Lässt der Vermieter die den Mietern obliegende Schneebeseitigung durch ein Unternehmen durchführen, so sind die Kosten nicht umlagefähig.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;

Tatbestand:

- Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. -

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Beklagten ist nur zum Teil begründet.

I.

Ohne Erfolg wendet sich die Beklagte gegen ihre Verurteilung zur Zahlung der Mietsicherheit in Höhe von DM 360 sowie restlichen Mietzinses für den Zeitraum September 1989 bis Mai 1990 in Höhe von monatlich DM 37.