OLG Köln - Beschluss vom 11.06.2003
2 Wx 18/03
Normen:
BGB §§ 107 181 749 1010 1629 1643 1795 1821 1909 ; GBO § 20 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2003, 290
ZMR 2004, 189
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 01.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 137/03
AG Bonn,

Mietrecht; Erbrecht

OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 18/03

DRsp Nr. 2003/10182

Mietrecht; Erbrecht

Zu den Voraussetzungen eines lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäfts bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück an einen Minderjährigen im Wege der vorweggenommenen Erfolge (hier: Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers bei vertraglichem Ausschluss der Auseinandersetzung unter den Miteigentümern und Notwendigkeit familiengerichtlicher Genehmigung bei nicht auf Bereicherung beschränktem vertraglichen Rückforderungsrecht).

Normenkette:

BGB §§ 107 181 749 1010 1629 1643 1795 1821 1909 ; GBO § 20 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind Kinder der Beteiligten zu 1), die minderjährigen Beteiligten zu 4) und 5) sind Kinder des Beteiligten zu 3) und Enkel der Beteiligten zu 1). Derzeitige Eigentümer des im Grundbuch von Z1 auf Blatt ...3 verzeichneten Grundstücks sind die Beteiligten zu 1) und 3) zu je 2/5 Anteilen und die Beteiligte zu 2) zu 1/5 Anteil.