Die Berufung der Beklagten richtet sich gegen das am 26. Juli 2001 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.
Die Beklagte trägt zur Begründung der Berufung vor:
I. Zur Wirksamkeit der Kündigung
Die Kündigung vom 28. September 1998 habe das Mietverhältnis zum 31. Dezember 1998 beendet.
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