Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 21.02.2018 wie folgt abgeändert: Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten als Gesamtgläubiger 2.993,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2015 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien bestehende Mietvertrag vom 14.06.2013 über Gewerberäume im Objekt C-Straße ## in N zum 30.09.2018 beendet worden ist.
Im Übrigen werden die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zurückgewiesen.
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