Die am 6. März 2002 eingelegte und nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis 8. Mai 2002 an diesem Tag begründete Berufung der Beklagten zu 1. und 2. richtet sich gegen das am 13. Dezember 2001 verkündete Urteil der Zivilkammer 32 des Landgerichts Berlin, das den Beklagten zu 1. und 2. am 8. Februar 2002 zugestellt worden ist. Auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe dieses Urteils wird Bezug genommen.
Die Beklagten zu 1. und 2. verfolgen im Berufungsrechtszug den auf Klageabweisung gerichteten erstinstanzlich gestellten Antrag weiter und begründen ihre Berufung wie folgt:
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