Nicht genehmigte Untervermietung; Zeitnahe Kündigungserklärung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichen 10 U 105/01
DRsp Nr. 2003/16316
Nicht genehmigte Untervermietung; Zeitnahe Kündigungserklärung
»1. Eine Kündigung aus wichtigem Grund führt nur dann zur Beendigung des Mietverhältnisses, wenn sie zeitnah zu der ihr zugrunde liegenden Vertragsverletzung erklärt worden ist.2. Eine nicht genehmigte Untervermietung berechtigt den Vermieter dann nicht zur fristlosen Kündigung, wenn er seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund hätte versagen können und ein solcher nicht dargetan ist.«