Mit Vertrag vom 29. Juni 1999 vermietete der Kläger an die Beklagte das Gebäude und angrenzende Wohnhaus einer ehemaligen Bonbonfabrik auf dem Hintergelände des Hauses S. Str. 9 in D.. Mitvermietet wurde der gesamte Hofraum, die Zufahrt, eine Garage sowie 80 mqm Garten. Der Mietzins wurde mit 10 DM/mqm zuzüglich einer Nebenkostenvorausleistung von 2 DM/mqm vereinbart.
Nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen sollte die Beklagte, die als selbständige Architektin tätig ist, die ehemaligen Fabrikräume in ein Büro- und Ateliergebäude umbauen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|