ArbG Koblenz, vom 03.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 4682/13
Nutzungsentgelt für Werkstattarbeiten auf eigene RechnungUnbegründete Widerklage der Arbeitgeberin bei unzureichenden Darlegungen zur Höhe einer Nutzungsentschädigung
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 458/14
DRsp Nr. 2015/19621
Nutzungsentgelt für Werkstattarbeiten auf eigene RechnungUnbegründete Widerklage der Arbeitgeberin bei unzureichenden Darlegungen zur Höhe einer Nutzungsentschädigung
1. Macht die Arbeitgeberin widerklagend ein Nutzungsentgelt für Werkstattarbeiten auf eigene Rechnung des Arbeitnehmers geltend, hat sie als in vollem Umfang darlegungs- und beweisbelastende Partei die zur Bestimmung der Höhe des geltend gemachten Nutzungsentgelts maßgeblichen Umstände im Einzelnen darzulegen und unter Beweis zu stellen; dazu hat sie insbesondere anzugeben, inwieweit der Arbeitnehmer Materialien der Arbeitgeberin verbraucht und Werkzeuge der Arbeitgeberin eingesetzt hat und welche Kosten im Einzelnen dabei für sie angefallen sind.
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