Die Beklagte berühmt sich aus dem im Urteil genannten notariellen Kaufvertrag über die Errichtung einer neuen Wohnung eines Restkaufpreisanspruches von DM 9.849,35. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass der Beklagten keine Kaufpreisansprüche mehr gegen ihn zustehen.
In erster Instanz hatte er mit diesem Antrag nur insoweit Erfolg, als festgestellt wurde, dass der Beklagten gegen den Kläger keine Ansprüche mehr über den Betrag von DM 6.849,35 hinaus zustünden.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|