Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen eine bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung.
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