LG Berlin, vom 13.02.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 510/96
Obliegenheiten des Mieters bei Ausfall der Heizung
KG, Urteil vom 21.02.2000 - Aktenzeichen 8 U 2216/97
DRsp Nr. 2005/7389
Obliegenheiten des Mieters bei Ausfall der Heizung
Fällt in einer Mietwohnung die Heizung aus, so ist der Mieter nur dann verpflichtet, vorübergehend zusätzliche Radiatoren einzusetzen, wenn der Vermieter sich zur Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten bereiterklärt hat.