OLG Düsseldorf - 05.12.1991 (10 U 10/91) - DRsp Nr. 1993/1821
OLG Düsseldorf, vom 05.12.1991 - Aktenzeichen 10 U 10/91
DRsp Nr. 1993/1821
»Der Mieter hat regelmäßig dann kein Gewährleistungsrecht wenn durch eine von ihm gewünschte Veränderung der Mietsache ohne Verschulden des Vermieters die Mietsache mangelhaft wird oder ein Schaden des Mieters entsteht.«