OLG Hamburg - 13.06.1990 (4 U 118/89) - DRsp Nr. 1992/8486
OLG Hamburg, vom 13.06.1990 - Aktenzeichen 4 U 118/89
DRsp Nr. 1992/8486
c. »Übernimmt der Mieter von Gewerberaum von seinem Mietvorgänger im Einverständnis mit dem Vermieter Einbauten, [so] hat er im Rahmen seiner Rückgabepflicht nach § 556BGB diese bei Beendigung des Mietvertrages zu entfernen und insoweit den früheren Zustand wiederherzustellen.«