Das Landgericht hat mit Beschluß vom 9. Juli 1981 gemäß Art. III des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21.12.1967 (BGBl. I S. 1248), geändert durch Gesetz vom 5.6.1980 (BGBL. I S. 657) die folgenden Fragen zum Rechtsentscheid vorgelegt:
1. Genügt es für die Zulässigkeit eines Mieterhöhungsverlangens, wenn es auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde gestützt wird mit der Behauptung, dies sei eine »vergleichbare Gemeinde« im Sinne des §
2. Genügt es für die Zulässigkeit eines Mieterhöhungsverlangens, wenn es auf einen viereinhalb Jahre alten Mietspiegel gestützt wird mit der Behauptung, seither seien die Mieten eher gestiegen?
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