Nach dem Vorlagebeschluß des Landgerichts vom 05.09.1990 verlangt der klagende Vermieter von der beklagten Mieterin eine Erhöhung der Miete gem. § 3 MGH wegen des Einbaus von Wärmeschutzfenstern im Oktober 1988. Eine vorherige Mitteilung des Vermieters gem. §
Das Landgericht hat folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:
Setzt eine Mieterhöhung nach §
Diese Frage möchte das Landgericht verneinen. Es sieht sich daran jedoch durch den Rechtsentscheid des KG vom 01.09.1988 (8 REMiet 4048/88, NJW-RR 1988, 1240 = WoM 1988, 389 = ZMR 1988, 422) gehindert, welcher lautet:
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