LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 628/00
Pflichten des Vermieters eines Lebensmittelmarktes
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichen 10 U 82/01
DRsp Nr. 2004/15149
Pflichten des Vermieters eines Lebensmittelmarktes
1. Der Vermieter eines Lebensmittelmarktes hat dem Betreiber den Schlüssel zu dem Tor des mitvermieteten Parkplatzes auszuhändigen.2. Der Betreiber ist berechtigt, den Parkplatz auch außerhalb der Öffnungszeiten zu benutzen, da dies zum vertragsgemäßen Gebrauch des Kundenparkplatzes rechnet.3. Demgegenüber besteht kein Anspruch auf Aushändigung eines Schlüssels zu einem Tor, durch das die Anlieferung erfolgt, wenn dabei ein nicht mitvermietetes Grundstück zu benutzen ist.4. Gleiches gilt für die Aushändigung eines Schlüssels für den Aufzug zum Maschinenraum im Kellergeschoss.