OLG Bremen vom 05.10.2006
13 U 182/06
Normen:
BGB § 543;
Fundstellen:
WuM 2007, 201

Rechte des Mieters bei Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter ohne Zustimmung

OLG Bremen, vom 05.10.2006 - Aktenzeichen 13 U 182/06

DRsp Nr. 2009/7495

Rechte des Mieters bei Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter ohne Zustimmung

Ein Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags ist dem Mieter gegeben, wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters dessen Räume betreten hat, nachdem er einen Schlüssel unberechtigt behalten hatte.

Normenkette:

BGB § 543;
Fundstellen
WuM 2007, 201