Rechte des Mieters bei Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter ohne Zustimmung
OLG Bremen, vom 05.10.2006 - Aktenzeichen 13 U 182/06
DRsp Nr. 2009/7495
Rechte des Mieters bei Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter ohne Zustimmung
Ein Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags ist dem Mieter gegeben, wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters dessen Räume betreten hat, nachdem er einen Schlüssel unberechtigt behalten hatte.