Rechte des Mieters bei Entfernung von Schutzgitterhalterungen für Blumenkästen auf dem Balkon
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 06.08.1990 - Aktenzeichen 13 C 163/90
DRsp Nr. 2009/7714
Rechte des Mieters bei Entfernung von Schutzgitterhalterungen für Blumenkästen auf dem Balkon
Der Mieter einer Wohnung hat einen Anspruch auf Wiederanbringung vor Fassadenarbeiten auf dem Balkon vorhandener Schutzgitterhalterungen für Blumenkästen.