LG Berlin vom 02.03.1992
67 S 389/91
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1992, 391

Rechte des Mieters bei Erschwerung des Zugangs durch Verhängen der Hauseingangstür mit großen und schweren Plastikmatten

LG Berlin, vom 02.03.1992 - Aktenzeichen 67 S 389/91

DRsp Nr. 2009/7735

Rechte des Mieters bei Erschwerung des Zugangs durch Verhängen der Hauseingangstür mit großen und schweren Plastikmatten

Der gewerbliche Mieter von Räumen in einem Haus hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter große und schwere Plastikmatten, mit denen er den einzigen Zugang des Gebäudes verkleidet hat und die den Zugang erheblich erschweren, wieder beseitigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1992, 391