LG Berlin vom 02.02.2006
67 S 235/04
Normen:
BGB § 535 Abs. 1 S. 2; BGB § 275; BGB § 906; BGB § 1004; TA Lärm;
Fundstellen:
MM 2006, 147

Rechte des Mieters bei Lärm aus einer Gaststätte im Nachbarhaus; Kenntnis des Mangels

LG Berlin, vom 02.02.2006 - Aktenzeichen 67 S 235/04

DRsp Nr. 2009/7380

Rechte des Mieters bei Lärm aus einer Gaststätte im Nachbarhaus; Kenntnis des Mangels

1. Überschreitet nächtlicher Lärm aus einer Gaststätte im Nachbarhaus die Grenzwerte der TA Lärm, so steht dem Mieter einer Wohnung gegen den Vermieter ein Anspruch auf Einschreiten zu. 2. Auch wenn es sich um ein Gebiet mit zahlreichen ansässigen Lokalen handelt, kann von einer Kenntnis des Mangels nicht ausgegangen werden, da ein Mieter darauf vertrauen darf, dass Gaststätten in der Nachbarschaft die Lärmgrenzwerte einhalten.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1 S. 2; BGB § 275; BGB § 906; BGB § 1004; TA Lärm;
Fundstellen
MM 2006, 147