Rechte des Mieters bei Mängeln der Warmwasseranlage
AG Berlin-Schöneberg, vom 09.11.1987 - Aktenzeichen 13 C 441/87
DRsp Nr. 2009/7695
Rechte des Mieters bei Mängeln der Warmwasseranlage
Ein Mieter hat auch dann einen Anspruch auf Instandsetzung einer mangelhaften Warmwasseranlage, wenn es sich um eine vermietete Eigentumswohnung handelt. In diesem Fall ist der Eigentümer/Vermieter verpflichtet, seine Ansprüche gegen die Miteigentümer auf Mitwirkung bei der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durchzusetzen.