Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.02.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2013 zu zahlen.
Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.
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