LG Köln, vom 13.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 23 S 24/03
AG Köln, vom 14.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 135 C 214/02
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Klausel in den AVB
BGH, Urteil vom 24.10.2007 - Aktenzeichen IV ZR 209/03
DRsp Nr. 2007/23538
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Klausel in den AVB
Die Abschlusskostenverrechnungsklausel gem. § 13 Abs. 1 AVB ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzverbot unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der Abschlusskostenverrechnungsklausel entstandene Vertragslücke ist sachgerecht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen. Diese Auslegung führt zu dem Ergebnis, dass es bei vereinbarungsgemäßer Durchführung des Vertrages bei der Verrechnung der einmaligen Abschlusskosten nach dem Zillmerungsverfahren bleibt und nur bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlung Korrekturen beim Rückkaufswert oder der beitragsfreien Versicherungssumme vorzunehmen sind.
Normenkette:
AVB § 13 Abs. 1 ; VVG § 172 Abs. 2 ;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.