Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.05.2012 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichter - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
A.
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