BGH - Beschluß vom 03.01.2004
VIII ZA 25/03
Normen:
MHG § 4 Abs. 1 ; ZPO (ab 1.1.2002) § 543 Abs. 2 ;

Rechtsfolgen der Vereinbarung zu niedriger Nebenlkostenvorauszahlungen

BGH, Beschluß vom 03.01.2004 - Aktenzeichen VIII ZA 25/03

DRsp Nr. 2004/4082

Rechtsfolgen der Vereinbarung zu niedriger Nebenlkostenvorauszahlungen

Die Rechtsfrage, ob ein Vermieter seine vorvertraglichen Pflichten verletzt, wenn im Mietvertrag völlig unzureichende Nebenkostenvorauszahlungen angesetzt werden, ist durch die Entscheidung des BGH - VIII ZR 195/03 - 11.2.2002 - beantwortet.

Normenkette:

MHG § 4 Abs. 1 ; ZPO (ab 1.1.2002) § 543 Abs. 2 ;

Gründe:

Ein Fall grundsätzlicher Bedeutung kann jedenfalls jetzt nicht mehr angenommen werden. Die vom Antragsteller angesprochene Rechtsfrage, ob ein Vermieter seine vorvertraglichen Pflichten verletzt, wenn im Mietvertrag "völlig unzureichende" Nebenkostenvorauszahlungen angesetzt werden, ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2002 - VIII ZR 195/03 beantwortet.