OLG Brandenburg - Urteil vom 30.05.2013
5 U (Lw) 72/12
Normen:
FlurbG § 68 Abs. 1; FlurbG § 73; BGB § 566; BGB § 594b;
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Oder, vom 17.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Lw 25/11

Rechtsfolgen der Zuteilung eines neu gebildeten Grundstücks gegen Abfindung hinsichtlich bestehender Pachtverträge

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.05.2013 - Aktenzeichen 5 U (Lw) 72/12

DRsp Nr. 2015/2604

Rechtsfolgen der Zuteilung eines neu gebildeten Grundstücks gegen Abfindung hinsichtlich bestehender Pachtverträge

Ein Recht zum Besitz an einem Altflurstück aufgrund eines Pachtvertrages setzt sich nicht kraft Gesetzes an einem neu gebildeten Grundstück fort, sofern kein Fall der Landabfindung i.S. von § 68 Abs. 1 FlugbG vorliegt. §§ 594b, 566 BGB betreffen nur den rechtsgeschäftlichen Erwerb der Pachtsache und sind auf die Bildung und Zuteilung neuer Grundstücke nicht entsprechend anzuwenden.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Juli 2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, das Grundstück Gemarkung K..., Flur 1, Flurstück 119, eingetragen im Grundbuch von K... Blatt 54, an die Klägerin herauszugeben.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 186,24 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2012 zu zahlen.