LG Berlin vom 03.09.1992
62 S 139/92
Normen:
BGB § 536 a.F.;
Fundstellen:
MM 1993, 107

Rechtsfolgen eines hohen Aufwandes zur Mängelbeseitigung

LG Berlin, vom 03.09.1992 - Aktenzeichen 62 S 139/92

DRsp Nr. 2009/7738

Rechtsfolgen eines hohen Aufwandes zur Mängelbeseitigung

Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln einer Mietwohnung nicht deshalt frei, weil diese einen hohen Aufwand erfordern und in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Mieteinnahmen stehen. Gleichwohl kann das Verlangen des Mieters auf Mängelbeseitigung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Vermieter eine Sanierungsmaßnahme konkret plant.

Normenkette:

BGB § 536 a.F.;
Fundstellen
MM 1993, 107