Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 24. April 2009 werden zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen
Die Beklagten sind Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung der Klägerin in W.. Im Mietvertrag ist in § 3 zur Tragung der Betriebskosten bestimmt:
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