LG Düsseldorf, vom 29.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 S 97/08
AG Dippoldiswalde, vom 10.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 C 686/07
Rechtsschutzbedürfnis einer Leistungsklage aufgrund der Nichterfüllung eines behaupteten materiellen, für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellenden Anspruchs; Voraussetzungen der Anerkennung einer die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtenden Regel als Verkehrssitte; Verpflichtung eines Vermieters zur Erteilung einer über die Quittung von empfangenen Mietzahlungen hinausgehende Mietschuldenfreiheitsbescheinigung an seinen bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses
BGH, Urteil vom 30.09.2009 - Aktenzeichen VIII ZR 238/08
DRsp Nr. 2009/24660
Rechtsschutzbedürfnis einer Leistungsklage aufgrund der Nichterfüllung eines behaupteten materiellen, für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellenden Anspruchs; Voraussetzungen der Anerkennung einer die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtenden Regel als Verkehrssitte; Verpflichtung eines Vermieters zur Erteilung einer über die Quittung von empfangenen Mietzahlungen hinausgehende Mietschuldenfreiheitsbescheinigung an seinen bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses
a) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, WM 1993, 1248).
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