Die Verpflichtung zu vertragstreuem Verhalten wiederholt der BGH in NJW 1984, 2034 = WM 1984, 694. Beispiel für eine Anwartschaft bei aufschiebender Bedingung ist das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers aus bedingter Übereignung - vgl. DRsp I (150) § 929 BGB/Ü-Bl. Rdn. 5.
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