SchlHOLG, Urteil vom 12.07.2000 - Aktenzeichen 4 U 76/00
DRsp Nr. 2004/9100
Rechtsstellung eines Mieters bei Doppelvermietung
Hat der Vermieter ein Mietobjekt doppelt vermietet, so kann nicht ein Mieter dem Vermieter im Wege der einstweiligen Verfügung untersagen, das Mietobjekt dem anderen Mieter zu überlassen.