BGH - Beschluss vom 16.09.2009
VIII ZR 67/08
Normen:
BGB § 541; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NJW 2010, 436
NZM 2010, 119
ZMR 2010, 268
Vorinstanzen:
LG Dortmund, vom 24.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 S 166/07
AG Kamen, vom 15.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 C 49/07

Revision über einen Anspruch eines ausländischen Mieters gegen einen Vermieter auf Genehmigung der Installation einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Fernsehprogramme; Überwiegen des Informationsinteresse eines kurdischen Beklagten bei möglicher Verfassungswidrigkeit des von Roj TV ausgestrahlten Programmes wegen Verbreitung gegen das deutsche Strafrecht verstoßender Inhalte

BGH, Beschluss vom 16.09.2009 - Aktenzeichen VIII ZR 67/08

DRsp Nr. 2009/25694

Revision über einen Anspruch eines ausländischen Mieters gegen einen Vermieter auf Genehmigung der Installation einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Fernsehprogramme; Überwiegen des Informationsinteresse eines kurdischen Beklagten bei möglicher Verfassungswidrigkeit des von Roj TV ausgestrahlten Programmes wegen Verbreitung gegen das deutsche Strafrecht verstoßender Inhalte

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die vom Berufungsgericht zugelassene Revision durch einstimmigen Beschluss nach § 552a ZPO zurückzuweisen.

Normenkette:

BGB § 541; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1;

Gründe

1.

Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor. Die Rechtssache hat insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die Voraussetzungen, unter denen einem ausländischen Mieter gegen den Vermieter ein Anspruch auf Genehmigung der Installation einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Fernseh- und Hörfunkprogramme zustehen kann, auch wenn das Haus mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattet ist, sind durch die Rechtsprechung des Senats und des Bundesverfassungsgerichts geklärt (Senatsurteile vom 10. Oktober 2007 - , NJW 2008, ; vom 16. Mai 2007 - , NJW-RR 2007, ; vom 17. April 2007 - , WuM 2007, ; vom 16. November 2005 - , NJW 2006, ; vom 2. März 2005 - , NJW-RR 2005, ; BVerfGE 90, , 32 ff.; BVerfG, NJW-RR 2005, ; BVerfG, GE 2007, ).