Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 20. September 2007 aufgehoben.
Die Berufung gegen das Urteil der 34. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 5. Oktober 2006 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin.
Von Rechts wegen
Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Rückzahlung einer von ihr geleisteten Mietsicherheit.
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