Es wird festgestellt, dass ein schiedsrichterliches Verfahren zwischen den Parteien vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) über den Streitgegenstand des vorgelegten Schiedsklageentwurfs vom 15.08.2018 (Anlage Dentons AS 13) zulässig ist.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf die Gebührenstufe bis zu € 3.400.000,00 festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens.
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