OLG Saarbrücken - Urteil vom 04.04.2006
4 U 579/04
Normen:
BGB § 249 § 251 § 254 § 536 (a.F.) § 537 (a.F.) ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 29.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 505/96

Schadensersatz wegen hochwasserbedingten Ölschadens an benachbartem Mietwohngrundstück - Ausgleich von Mietausfall

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2006 - Aktenzeichen 4 U 579/04

DRsp Nr. 2006/18815

Schadensersatz wegen hochwasserbedingten Ölschadens an benachbartem Mietwohngrundstück - Ausgleich von Mietausfall

»Zum Vorteilsausgleich einer Mietabfindung bei der Geltendmachung eines Mietausfallschadens.«

Normenkette:

BGB § 249 § 251 § 254 § 536 (a.F.) § 537 (a.F.) ;

Tatbestand:

I. Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin die Beklagten auf Schadensersatz wegen eines Ölschadens in Anspruch, der sich bei einer Überschwemmung der S. Innenstadt durch Hochwasser der Saar zwischen dem 20. und 23.12.1993 ereignete.

Die Beklagten sind die Erben der vormaligen Eigentümer des Grundstücks ...straße in S.; das Nachbargrundstück ...straße stand bis Ende 1994 zu 1/2 im Eigentum der Klägerin und ihres im Verlauf des Rechtsstreits verstorbenen Ehemanns, dessen alleinige Vorerbin sie ist. Die Räume im Erdgeschoss und Kellergeschoss des klägerischen Anwesens waren an die t. Gesellschaft für Gastronomieberatung mbH vermietet. Der mit der K.-Brauerei abgeschlossene Mietvertrag war beginnend mit dem 1.7.1989 auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen. Die monatliche Miete belief sich auf 5.500 DM zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, ab dem 1.1.1994 auf 6.325 DM.