Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Anlage der Kaution
LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2004 - Aktenzeichen 333 S 84/03
DRsp Nr. 2006/10709
Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Anlage der Kaution
»§ 551 Abs. 3 BGB postuliert nicht nur eine Verpflichtung, eine überlassene Barkaution in der dort vorgegebenen Weise anzulegen, sondern seinem Sinn und Zweck nach auch die Verpflichtung, eine bereits in dieser Form zur Verfügung gestellte Sicherheit bis zur Rückgewähr oder gegebenenfalls auch Verwertung unverändert zu halten.«