AG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen 312 C 1038/93
Schadstoffbelastung als Mangel der Mietwohnung
BayObLG, Beschluß vom 04.08.1999 - Aktenzeichen RE-Miet 6/98
DRsp Nr. 1999/8852
Schadstoffbelastung als Mangel der Mietwohnung
»Wird bei der Beurteilung der Frage, ob eine bestimmte Schadstoffbelastung als solche einen Mangel der Mietwohnung darstellt, auf wissenschaftlich-technische Standards zum Schutz vor Gesundheitsschäden abgestellt, so sind grundsätzlich diejenigen Standards maßgeblich, die in dem Zeitpunkt gegolten haben oder gelten, der für die jeweilige Rechtsfolge maßgeblich ist.«