Stimmrechtsausschluss eines Mitglieds des Wohnungseigentümerbeirats bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.03.2002 - Aktenzeichen 3 W 184/01
DRsp Nr. 2002/5988
Stimmrechtsausschluss eines Mitglieds des Wohnungseigentümerbeirats bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats
»1. Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung nach § 25 Abs. 3WEG ist für jede einzelne Beschlussfassung gesondert zu prüfen.2. Ein Mitglied des Wohnungseigentümerbeirats ist bei der Abstimmung über dessen Entlastung gem. § 25 Abs. 5WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dieses Stimmrechtsverbot erfasst auch die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten anderer Wohnungseigentümer.3. Ist der Beschluss über die Entlastung noch mit weiteren Abstimmungsgegenständen (hier: Jahresabschluss) verbunden, so erstreckt sich der Stimmrechtsausschluss auch darauf.«